Demnach verglich die SGD die Variante der Ausweisung des kompletten Einzugsgebietes mit der Abgrenzung an einer so genannten 50-Jahres-Fließzeitisochrone. Im Verhältnis der Abgrenzung des kompletten Einzugsgebietes entsprechend einer Ausweisung des Wasserschutzgebietes nach Arbeitsblatt DGVW W101 gewähre die vorliegende Ausweisung durch die enthaltenen Schutzbestimmungen und das erweiterte Überwachungs- und Maßnahmenkonzept einen ausreichenden Schutz des Trinkwasservorkommens.
Vor dem Hintergrund der Prüfung der Verhältnismäßigkeit stelle die Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes mit der 50-Jahresisochrone eine geeignete und vor allem verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Trinkwasserversorgung für Neustadt an der Weinstraße dar. Das durch Rechtsverordnung festgesetzte Wasserschutzgebiet gewährleiste in der Gesamtwirkung aus Schutzzonen, zugehörigen Schutzbestimmungen sowie dem erweiterten Überwachungs- und Maßnahmenkonzept den Schutz des Trinkwasservorkommens gleichwertig einer konservativen Ausweisung des gesamten Wasserschutzgebietes.