Verbände: Mit EEG-Entwurf 2023 droht Aus für viele kleine Wasserkraftwerke


Biodiversität werde erneut gegen Klimaschutz und Versorgungssicherheit ausgespielt, so die Verbände. Sinnvoller sei dagegen eine Modernisierung der Anlagen durch Repowering mit Digitalisierung und sinnvoller Ökologisierung. Laut dem vorliegenden Entwurf genieße der Naturschutz im Bereich Wasserkraft absolute Priorität; Fragen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit oder der Energieeffizienz würden weitestgehend ausgeblendet, sagte Andrea von Haniel, Mitglied der Initiative evu+. Schon jetzt müssten Ertüchtigungsmaßnahmen im Bestand hohe Naturschutzhürden überwinden. Künftig wären Modernisierungsmaßnahmen in den meisten Fällen nicht mehr möglich, von einem Zubau an Wasserkraft ganz zu schweigen.


Die Verbände regen an, dass kurzfristig in einem Fachgespräch zur Wasserkraft im Rahmen der EEG-Konsultationen nicht nur die gewässer-ökologische Sicht, sondern auch die Argumente der Wasserkraft für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Energieeffizienz gegeneinander abgewogen werden. Wasserkraft sollte nicht anders behandelt werden als andere Erneuerbare Energien und beim übergeordneten öffentliche Interesse nicht ausgenommen werden, erklärte der VWB-Vorsitzende Fritz Schweiger.


EEG-Entwurf: Gewässerökologischen Anforderungen stärker berücksichtigt


Wie es im Referentenentwurf des EEG 2023 heißt, zielen Änderungen in § 40 Absatz 2 und 4a EEG 2023 auf eine stärkere Berücksichtigung der gewässerökologischen Anforderungen bei der Förderung der Wasserkraft ab. Es soll vermieden werden, dass Anlagen, die die gewässerrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten. Die Berücksichtigung der gewässerökologischen Anforderungen bei der Förderung der Wasserkraft erfolge jedoch nur für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Leistung erhöht haben.


In dem Entwurf wird geregelt, dass der Anspruch auf Förderung nur besteht, wenn für die Anlagen zum Zeitpunkt der Leistungserhöhung nachgewiesen wird, dass sie die wasserrechtlichen Anforderungen des Wasserhaushalsgesetztes (WHG) zu Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und zum Schutz der Fischpopulation (§§ 33 bis 35 WHG) erfüllen.


„Kleinwasserkraft vermeidet Netzausbaukosten von 750 Mio. Euro“


Den Verbänden zufolge vermeide die Kleinwasserkraft wegen ihrer Nähe zu den Stromverbrauchern bundesweit Netzausbaukosten von 750 Millionen Euro und weitere Netzdienstleistungen im Wert von 250 Millionen Euro, da sie in der Regel in die Nieder- und Mittelspannungsnetze einspeisen, und dort die spezifischen Netzausbau- und Leitungsverlustkosten am höchsten sind. In Summe würde ein Verzicht auf kleine Wasserkraftanlagen Mehrkosten von etwa einer Milliarde Euro erzeugen. Zudem sind Wasserkraftwerke oft das Rückgrat zahlreicher Handwerksbetriebe, wie Mühlen oder Sägewerke, und halten wertvolle landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten aufrecht.


Allein in Bayern gibt nach Angaben der Verbände es 100.000 Flusskilometer und 57.000 Querbauwerke in Flüssen. Allerdings werde nur an 4.248 Querbauwerken auch Energie aus Wasserkraft erzeugt und damit eine klimafreundliche Kompensation für den ohnehin vorhandenen Gewässereingriff geschaffen. Heute gebe es in Bayern 4.248 Wasserkraftanlagen; im Jahr 1926 seien es noch 11.900 Anlagen gewesen. Damals waren die Gewässer und die Fischwelt noch weitgehend in Ordnung. Mit der zunehmenden Industrialisierung und dem Bau fossiler und nuklearer Großkraftwerke in 60ern und 70ern habe sich die Anzahl der Wasserkraftwerke in den vergangenen hundert Jahren um zwei Drittel verringert. „Die Folgerung, dass die Wasserkraftnutzung trotz der Verringerung der Anzahl ihrer Werke für die Verschlechterung der Gewässerverhältnisse verantwortlich sein soll, ist unstimmig und nicht nachvollziehbar“, erklärte edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler.


Technologien zum Fischschutz und zur Gewährleistung der Durchgängigkeit, wie Feinrechen oder Fischwanderungsanlagen seien vorhanden und bewähren sich seit vielen Jahren in der Praxis. Die Wasserkraft könne damit als einziger Gewässernutzer sicherstellen, dass die strengen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes eingehalten würden. Darüber hinaus entfernten Wasserkraftwerke pro Jahr zwischen 80 und 290 Tonnen Makroplastik allein aus dem bayerischen Donauraum. Des Weiteren heben die Verbände hervor, dass Wasserkraftwerke nicht nur von privaten Gewerbetreibenden, sondern auch von Stadtwerken und Gemeindewerken in kommunaler bzw. öffentlicher Hand betrieben würden.