Die SGD Nord überprüfe in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ahrweiler, ob dies vor Ort eingehalten werde und wirke festgestellten Fehlentwicklungen entgegen. Dazu zählen den Angaben zufolge beispielsweise Maßnahmen zu unerlaubten Gewässermodellierungen, Aufschüttungen oder Bauten im Überschwemmungsgebiet, die leider nach wie vor vorkämen und den Zielen des Hochwasserschutzes entgegenliefen. Unerlaubte Einengungen des Fließquerschnitts und Auffüllungen von Retentionsraum verhinderten Spielräume, um Siedlungsentwicklungen mit den Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes zum Schutz der Menschen und zum Wohle eines nachhaltigen Wiederaufbaus im Ahrtal in Einklang zu bringen.