Bachlauf unerlaubt verändert: Auflagen für Landwirt


So muss der Landwirt nun unter anderem Arbeiten auf seinem Grundstück künftig mit den Behörden absprechen, wie der Sprecher mitteilte. Ein Fisch- und Krebsexperte müsse vor Beginn weiterer Arbeiten Krebse bergen - oder die Behörden müssten bestätigen, dass dies nicht notwendig ist. Ferner soll der Mann an geeigneter Stelle zwei Betonplatten über das Kandelbächle verlegen, damit sein Vieh das Gewässer überqueren kann. Außerdem müsse der Mann 500 Euro an den Ortsverband Freiburg der Umweltschutzorganisation BUND überweisen.


Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, im Jahr 2020 ohne Genehmigung das auf seinem Grundstück auf seinem Grundstück im Glottertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald fließende „Kandelbächle“ verlegt zu haben, indem er das Bachbett über eine Strecke von ca. 20 Metern zugeschüttet habe. Das „Kandelbächle“ befindet sich im fraglichen Bereich in einem Fauna-Flora-Habitatgebiet und sei Lebensstätte einer Steinkrebsart. Das Gebiet stehe deshalb unter besonderem Schutz gegen Veränderungen. Dies habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Entgegen behördlicher Aufforderung soll er den ursprünglichen Zustand auch nicht wiederhergestellt haben. So habe sich die Eigenschaft des Gewässers verschlechtert.


Die Staatsanwältin hatte nach Angaben des Gerichts nach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beantragt, der Verteidiger hingegen Freispruch oder die Verwarnung mit Strafvorbehalt, die jetzt ergangen ist. (dpa)