Vor allem in ländlichen Regionen gibt es häufig private Brauchwasserbrunnen. Wenn sie vertieft werden, muss das den Behörden gemeldet werden, erklärte Müller. Im gewerblichen Bereich sei für den Neubau oder die Erweiterung von Brunnen - etwa für die Bewässerung von Feldern in der Landwirtschaft - ein Genehmigungsverfahren mit Gutachten erforderlich.
Dabei gehe es um Auswirkungen auf Wasserschutzgebiete oder andere Brunnen in der Umgebung. Hintergrund ist, dass über solche Brunnen in der Regel weit größere Mengen an Wasser gezogen werden als im privaten Bereich. Zudem soll verhindert werden, dass sich Brunnenbesitzer gegenseitig das Wasser abgraben. Wegen der gestiegenen Nachfrage müssten sich Interessenten auf Wartezeiten von mindestens einem halben Jahr, teils auch einem Jahr einstellen, erklärte Müller. Sein Verband mit Sitz in Leipzig hat seinen Angaben zufolge rund 40 Mitglieder in Ostdeutschland. (dpa)