Das überragende öffentliche Interesse, wie für Erneuerbare Energien gilt, sei auch für den Ausbau der Wasserkraft aller Leistungsklassen anzuerkennen, und die unnötigen Verknüpfungen von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) inklusive der zusätzlichen Sanktionsregelungen seien rückgängig zu machen. Nach dem Gesetzentwurf soll zudem der Erhalt der EEG-Vergütung an sogenannte wasserwirtschaftliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft – im Gegensatz zur Wind- und Solarenergie – nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen.
Die Auswirkungen der geplanten Gesetzesnovelle seien erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden, denn rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen und damit insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 Kilowatt, heißt es in der Erklärung. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, erklärte: „Die völlig unerwartete Neuausrichtung der Wasserkraftförderung passt überhaupt nicht in die Zeit, in der jede regenerative Kilowattstunde zählt, um die Importabhängigkeit im Energiesektor zu senken“. Sollten die komplett fehlgeleiteten Änderungen nicht rückgängig gemacht werden, drohe der mittelständischen Wasserkraft in Deutschland mittelfristig das Aus.
Auswirkungen auf Gewässerökologie stets im Einzelfall zu beurteilen
Auch die Verknüpfung mit den gewässerökologischen Anforderungen sei nicht sachgerecht, denn die Auswirkungen einer Wasserkraftanlage auf die Gewässerökologie ließen sich nur am jeweiligen Standort und stets im Einzelfall beurteilen. Diese möglichen Folgewirkungen würden bereits von den zuständigen Wasserbehörden über das Wasserhaushaltsgesetz geprüft und bewertet. Deshalb hat dieses Kriterium im EEG nichts zu suchen, sagte Priggen. Bei keinem anderen regenerativen Energieträger werde die Erfüllung naturschutzrechtlicher Anforderungen an die Vergütung im EEG verknüpft.
Helge Beyer, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), betonte, dass die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien ausdrücklich auch kleine Anlagen in das Gesamtkonzept einer Förderung Erneuerbarer Energien mit einbeziehe. Dabei werde die Wasserkraft weder als Ganzes noch würden Anlagen unterhalb einer bestimmten installierten Leistung ausgenommen. Auch kleinere Wasserkraftanlagen bieten durch ihre dezentralen Erzeugungsstrukturen auf lokaler Ebene Versorgungssicherheit. Allein die Menge des erzeugten Stroms sei danach nicht der alles entscheidende Faktor. Die Energiewende verlangt eine Diversifizierung und Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen. Da darf die Wasserkraft nicht fehlen.“
„Ausbremsen der Wasserkraft geradezu paradox“
Fritz Schweiger vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke erklärte in der Anhörung im Bundestag, die Energiewende sei mehr als nur Klimaschutz - es gehe auch um Versorgungssicherheit und Energieeffizienz beziehungsweise Bezahlbarkeit, ohne die die Wende nicht gelingen werde. Es sei deshalb „geradezu paradox, dass nun ausgerechnet die stetig verfügbare, flexibel regelbare, netzstabilisierende und der Versorgungssicherheit dienende Wasserkraft ausgebremst, schon mittelfristig zurückgebaut und damit langfristig zerstört werden soll.“ Das Gegenteil sei erforderlich: Es müssten alle Anstrengungen unternommen werden, die Wasserkraft zu erhalten und zu unterstützen, damit sie ihre vielfältigen Vorteile für das zukünftig auf 100 Prozent Erneuerbaren beruhende Energiesystem entfalten könne.
BEE: Förderstopp revidieren
Dringenden Nachbesserungsbedarf bei der EEG-Novelle vor allem bei der Wasserkraft sieht der auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Wo eigentlich der Ausbau der Kapazitäten angezeigt wäre, auch um Netzstabilität und Versorgungssicherheit als dezentrales Backup für Sonne und Wind bereitzustellen, sieht der Entwurf sogar einen Rückbau vor, kritisierte der BEE im Vorfeld der Anhörung. Dies stelle dutzende Terawattstunden sauberer und steuerbarer Leistung unnötig zur Disposition. Für die kleine Wasserkraft bedeute der Text in seiner jetzigen Fassung faktisch das Aus. Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen sei daher schnellstmöglich zu revidieren, so der BEE.
Neben dem BDW, dem BEE und dem Landesverband Erneuerbare Energien NRW zählen unter anderem zahlreiche weitere Landesverbände der Wasserkraft, der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) zu den Unterzeichnern der Erklärung.