UBA Bewertungsgrundlagen

UBA Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe

Seit 2012 legt das Umweltbundesamt UBA verbindlich geltende Leitlinien zur Bewertung von Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser fest. Dazu gehören beispielsweise

metallene Werkstoffe, Emaille und Keramiken, Kunststoffe und andere organische Materialien, Silikone, uam. Diese Leitlinien werden forlaufend aktualisiert. Auf den Internetseiten des UBA gibt es dazu umfangreiche und stets aktuell gehaltene Spezialseiten.


Hintergrund:

Das Umweltbundesamt hat mit der 2. Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Dezember 2012 die Aufgabe erhalten, verbindlich geltende Bewertungsgrundlagen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festzulegen. Bisher hatte das Umweltbundesamt hierzu Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht, die einen weniger verbindlichen Status hatten. In den nächsten Jahren werden weitere Leitlinien und Empfehlungen in Bewertungsgrundlagen überführt.

Die Bewertungsgrundlagen gelten gemäß §17 Absatz 3 der TrinkwV zwei Jahre nach deren Festlegung durch das ⁠UBA⁠ verbindlich. Ab diesem Datum dürfen für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Bewertungsgrundlagen entsprechen.

Für die Zertifizierung (Konformitätsbestätigung) von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser gemäß Bewertungsgrundlagen hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung erstellt. Ein erläuterndes Dokument mit Fragen und Antworten zur Umsetzung dieser Regelungsdokumente in Zertifizierungsverfahren („FAQ“) findet sich im Navigationsbereich Dokumente, welches nach Bedarf aktualisiert wird.