Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“)
Am 1. Januar 2013 trat das Wasserentnahmeentgeltgesetz (LWEntG) in Kraft. Rheinland-Pfalz war damit das dreizehnte Bundesland, das einen „Wassercent“ einführt.
Mit dem Wasserentnahmeentgelt wird eine nicht-steuerliche Abgabe zur Abschöpfung des besonderen Vorteils eingeführt, den Einzelne dadurch erlangen, dass ihnen die Teilhabe an dem knappen Allgemeingut Wasser ermöglicht wird, die anderen nicht oder nicht in diesem Umfang zuteil wird.
Zum Vollzug des LWEntG wurde die DV-Fachanwendung „elektronischer Wassercent (eWaCent)“ geschaffen. Hierzu fand entsprechende Schulungen durch die Wasserwirtschaftsverwaltung statt.