Corona - Aussetzen des Zählerwechsels - Eichrechtliche Folgen

Corona - Keine Zählerwechsel - Eichrechtliche Erleichterungen

Wegen der aktuellen Corona-Krise führen viele Wasserversorger vorerst keine Zählerwechsel mehr durch. Dies wird allerdings im weiteren Jahresverlauf oft dazu führen, dass die eichrechtlich vorgeschriebenen Austauschintervalle nicht mehr eingehalten werden können. Auf Initiative der Fachverbände hat nun die Arbeitsgemeinschaft der zuständigen Eichaufsichtsbehörden einige Entscheidungen getroffen, die den Unternehmen insbesondere der Wasser-, Strom- und Gasversorgung die notwendige Rechts- und Planungssicherheit verschaffen.

Danach gilt folgendes:

1. Eine Überschreitung der Eichfrist bis Mitte 2021 ohne rechtliche Konsequenzen, der Vollzug des Eichrechts wird also insoweit ausgesetzt.

2. Die zur regulären Verlängerung von Eichfristen notwendigen Stichprobenverfahren können ebenfalls noch bis Mitte 2021 durchgeführt werden.


Download: Infoblatt der AGME (AG Mess- und Eichwesen) vom 27. März 2020 (pdf)