A.1. Klimaschutzgesetze

B.1. Klimaschutzgesetze


  • Die Klimaschutzgesetze des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz verpflichten auch die Kommunen als öffentliche Aufgabenträger, die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Beiträge zu einer möglichst raschen Reduktion der Treibhausgasimmissionen zu leisten.