D. Bau und Betrieb durch VG-Werke

D. Bau und Betrieb durch die VG-Werke

Dieser Abschnitt widmet sich der Variante, in der Bau und Betrieb durch den bereits bestehenden Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde (VG-Werke) erfolgen soll. 

Dazu ist in einem ersten Schritt eine Übertragung der Aufgabe von der bzw. den Ortsgemeinde/n auf die Verbandsgemeinde nach § 67 Abs. 5 GemO erforderlich. Dieser Schritt entfällt bei verbandsfreien bzw. kreisfreien Städten und Gemeinden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Frage der Übernahme von möglichen Verlusten zu klären und zu regeln. 

In einem zweiten Schritt ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb entsprechend anzupassen, um den neuen Betriebszweig "Kalte Nahwärme" zu begründen.

Flankiert wird der gesamte Prozess durch geeignete Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, und zwar innerhalb der Verwaltung, in die Kommunalpolitik bzw. die interessierte Öffentlichkeit sowie - last not least - für die betroffenen Grundstückseigentümer.

1.  Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Information über die geplante Aufgabenübertragung
  • Information der Grundstückseigentümer
  • Information des örtlichen Handwerks

2. Risikoabschätzung zur Vorbereitung der Aufgabenübertragung

Nachdem auf Basis des Variantenvergleichs (Abschnitt C) eher grundsätzliche und abstrakte Erwägungen maßgeblich waren, gilt es nun, die konkreten Entscheidungsgrundlagen für die Aufgabenübertragung vorzubereiten. Dazu gehört insbesondere eine gründliche und tragfähige Abschätzung der vielfältigen technischen, organisatorischen und vor allem wirtschaftlichen bzw. finanziellen Risiken, die mit der Übernahme der Aufgabe durch die VG verbunden sind. Diese gilt es dann in der konkreten Umsetzung soweit wie möglich zu minimieren. HIer die wichtigsten Aspekte:

  • Angemessene Eigenkapitalausstattung
  • Finanzierung der Investitionskosten: Förderung, Investitionskostenbeteiligung
  • Deckung möglicher ausgabewirksamer Verluste im laufenden Betrieb
  • Rückübertragung der Aufgabe auf die OG
  • Konkreter Gegenstand der Aufgabenübertragung; Aufgabenerweiterung
  • Zeitpunkt der rechtlichen Wirksamkeit der Übertragung (mit / ohne Rückwirkung)
  • Bereits bestehende Rechtsverhältnisse der OG; bereits vorhandene ortsgemeindliche Anlagen - Übergang des Vermögens und damit verbundenen Lasten zu regeln.
    Übergang der Rechtsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten oder Einschränkungen?
  • Steuerliche Fragen
  • Optionen auf Fördermittel des Landes / Bundes oder sonstiger Dritter
  • Personalausstattung - Technik und (kaufmännische) VerwaltungBetreiber der Wärmepumpe

3. Die eigentliche Aufgabenübetragung - Gremienarbeit

Zur Aufgabenübertragung bedarf es nach § 67 Absatz 5 GemO
a) eines entsprechenden Beschlusses des/der Ortsgemeinderats/räte und
b) der Zustimmung des Verbandsgemeinderats. 

Beteiligung Kommunalaufsicht

Erarbeitung einer gesonderten Vereinbarung zur Aufgabenübertragung